Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG)

Ähnlich wie bei einer Bildungskarenz kann nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG) mit dem Dienstgeber vereinbart werden.
Diese Karenzierung muss mindestens 6 und maximal 12 Monate dauern. Man erhält dafür vom AMS ein Bildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Näheres auf der Web-Seite des AMS

Außerdem könnt ihr hier Formulare für einen Antrag an die Geschäftsführung herunterladen:
Entweder zum Ausfüllen am PC oder zum Ausfüllen mit der Hand.