Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG)

Ähnlich wie bei einer Bildungskarenz kann nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (§ 12 AVRAG) mit dem Dienstgeber vereinbart werden.
Diese Karenzierung muss mindestens 6 und maximal 12 Monate dauern. Man erhält dafür vom AMS ein Bildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Näheres auf der Web-Seite des AMS

Außerdem könnt ihr hier Formulare für einen Antrag an die Geschäftsführung herunterladen:
Entweder zum Ausfüllen am PC oder zum Ausfüllen mit der Hand.

Bildungskarenz (§ 11 AVRAG)

Eine Bildungskarenz (§ 11 AVRAG) kann vereinbart werden, sobald man mindestens 6 Monate am Stück sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. (Also z.B. nicht unmittelbar nach einer Eltern-Karenz, außer es wurde bis unmittelbar vor der Bildungskarenz Kinderbetreuungsgeld bezogen.) Für die Zeit der Bildungskarenz erhält man auf Antrag ein Bildungsgeld vom AMS.

Nähere Infos unter diesem Link bei der AK.

SWÖ-Kollektivvertrag (ehemals BAGS)

Erst seit 2004 gibt es für private Gesundheits- und Sozialbetriebe einen Kollektivvertrag, und damit Mindeststandards für Gehälter, eine Absicherung des 13. und 14. Monatsgehaltes, eine Arbeitszeitverkürzung auf mittlerweile 37 Stunden usw.
Verhandlungspartner dieses KV sind die SWÖ (Sozialwirtschaft Österreich) und die Gewerkschaften GPA und vida.

Ihr könnt euch hier den Kollektivvertrag als pdf herunterladen.

SWÖ-KV 2024